Eine Fräsmaschine für 200.000 Euro, bestellt im Herbst, geliefert im Januar — und im ersten Jahr wandern 60.000 Euro als Aufwand in die Gewinnermittlung statt 20.000. Möglich macht das die degressive Abschreibung, die der Gesetzgeber mit dem sogenannten Investitionsbooster wiederbelebt hat. Das Kalkül: Wer Investitionen schneller abschreiben darf, zahlt in den ersten Jahren weniger Steuern, behält mehr Liquidität und investiert eher. Ob die Rechnung für den einzelnen Betrieb aufgeht, hängt allerdings von Details ab, die im Werbewort „Booster“ untergehen.
Was der Investitionsbooster regelt
Mit dem im Juli 2025 verabschiedeten steuerlichen Investitionssofortprogramm kehrte die degressive AfA in § 7 Abs. 2 EStG zurück: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, darf statt in gleichen Jahresbeträgen (linear) mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben werden. Der Satz beträgt das Dreifache des linearen Satzes, höchstens jedoch 30 Prozent. Bei einer Maschine mit zehn Jahren Nutzungsdauer (linear 10 Prozent) gilt also der Höchstsatz von 30 Prozent; bei einem Wirtschaftsgut mit fünf Jahren Nutzungsdauer bleibt es bei 30 Prozent, weil das Dreifache von 20 Prozent gedeckelt wird.
Dasselbe Gesetz senkt ab 2028 schrittweise den Körperschaftsteuersatz und schafft eine Sonderabschreibung für neu zugelassene Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen. Für die Investitionsplanung des Mittelstands ist aber die degressive AfA der praktisch wichtigste Baustein — sie gilt rechtsformunabhängig für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei Kleinbeträgen stellt sich die Methodenfrage ohnehin nicht: Bis 800 Euro netto erlaubt der Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter die volle Abschreibung im Anschaffungsjahr.

Degressiv gegen linear: das Rechenbeispiel
Wie stark der Effekt ist, zeigt die 200.000-Euro-Maschine mit zehn Jahren Nutzungsdauer:
| Jahr | Linear (10 %) | Degressiv (30 % vom Restwert) | Restbuchwert degressiv |
|---|---|---|---|
| 1 | 20.000 € | 60.000 € | 140.000 € |
| 2 | 20.000 € | 42.000 € | 98.000 € |
| 3 | 20.000 € | 29.400 € | 68.600 € |
| 4 | 20.000 € | 20.580 € | 48.020 € |
| 5 | 20.000 € | 14.406 € | 33.614 € |
Nach drei Jahren sind degressiv bereits 131.400 Euro abgeschrieben — linear wären es 60.000 Euro. Bei einem kombinierten Steuersatz von rund 30 Prozent (Gewerbesteuer plus Körperschaftsteuer oder entsprechender Einkommensteuerbelastung) verschiebt das gut 21.000 Euro Steuerzahlung aus den ersten drei Jahren in spätere Perioden. Wichtig für die Planung: Bei Anschaffung im Laufe des Jahres wird zeitanteilig gerechnet — wer erst im Dezember anschafft, bekommt im ersten Jahr nur ein Zwölftel des Jahresbetrags.
Der Wechsel zur linearen Methode
Die degressive AfA führt rechnerisch nie auf null. Das Gesetz erlaubt deshalb den einmaligen Wechsel zur linearen Methode: Ab dem Wechseljahr wird der Restbuchwert gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer verteilt. Optimal ist der Wechsel in dem Jahr, in dem die lineare Abschreibung des Restwerts erstmals höher ausfällt als der degressive Betrag — im Beispiel oben ist das das achte Jahr. Gute Buchhaltungssoftware schlägt den Zeitpunkt automatisch vor; wer die Abschreibung manuell plant, sollte den Vergleich jedes Jahr anstellen. Der umgekehrte Wechsel von linear zu degressiv ist ausgeschlossen — die Methodenwahl im Anschaffungsjahr ist also eine Einbahnstraße.
Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag
Ihre volle Wirkung entfaltet die degressive AfA im Zusammenspiel mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, den Betriebe mit höchstens 200.000 Euro Gewinn nutzen können. Das Prinzip: Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten werden schon vor der Investition gewinnmindernd abgezogen; im Anschaffungsjahr wird der Betrag den Anschaffungskosten wieder zugerechnet und kann durch einen Herabsetzungsbetrag neutralisiert werden. Die degressive AfA berechnet sich dann von der geminderten Bemessungsgrundlage — wie das Instrument im Detail funktioniert, erklärt unser Beitrag zum Investitionsabzugsbetrag.
Wo die Liquiditätswirkung überschätzt wird
So attraktiv die Zahlen wirken — drei Einschränkungen gehören in jede Investitionsrechnung. Erstens: Die degressive AfA spart keine Steuern, sie verschiebt sie. Über die Gesamtlaufzeit wird exakt derselbe Betrag abgeschrieben; der Vorteil ist ein Zinseffekt auf die gestundete Steuer. Wer in späteren Jahren höhere Gewinne und womöglich höhere Steuersätze erwartet, kann mit der linearen Methode sogar besser fahren. Zweitens: Der Effekt setzt Gewinne voraus. Ein Betrieb in der Verlustzone hat von zusätzlichem Abschreibungsvolumen zunächst nichts — der Verlustvortrag konserviert den Vorteil nur unvollkommen. Gerade Unternehmen, die aus einer Schwächephase heraus investieren, sollten das einkalkulieren und ihre Liquiditätsplanung nicht auf Steuereffekte bauen, die erst mit dem nächsten Gewinnjahr eintreten.
Die degressive AfA ist ein zinsloser Kredit vom Finanzamt — mehr nicht. Wer sie als Rabatt auf die Maschine versteht, rechnet sich die Investition schön.
Ein Nebenschauplatz mit Praxisrelevanz ist die Handelsbilanz. Die steuerliche Methodenwahl schlägt seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr automatisch auf den Jahresabschluss durch: Handelsrechtlich muss die Abschreibung dem tatsächlichen Werteverzehr folgen, was bei gleichmäßiger Nutzung für die lineare Methode spricht. Wer steuerlich degressiv und handelsrechtlich linear abschreibt, weist in den ersten Jahren höhere Handelsbilanzgewinne aus als Steuerbilanzgewinne — mit der Folge passiver latenter Steuern bei Kapitalgesellschaften und erhöhtem Erklärungsbedarf gegenüber der Hausbank, wenn Steuerbescheid und Jahresabschluss auseinanderlaufen. Für kleine Gesellschaften mit Erleichterungen bleibt der Aufwand überschaubar, einplanen sollte man ihn trotzdem.
Drittens schließlich entscheidet die Anschaffung selbst, nicht die Abschreibung, über die Wirtschaftlichkeit. Ob Kauf, Finanzierung oder Miete der bessere Weg ist, hängt von Kapitalbindung, Technologierisiko und Konditionen ab — die Abwägung haben wir im Vergleich Leasing oder Kauf durchgespielt. Beim Leasing schreibt in der Regel der Leasinggeber ab; der Investitionsbooster ist dann dessen Vorteil, der allenfalls über die Raten weitergegeben wird. Weitere Analysen zu Steuern und Finanzierung bündelt unser Ressort Finanzen & Steuern.
Häufige Fragen
Gilt die degressive AfA auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?
Ja. Anders als der Investitionsabzugsbetrag, der ebenfalls für neue und gebrauchte Güter offensteht, macht § 7 Abs. 2 EStG keinen Unterschied zwischen neu und gebraucht. Entscheidend sind der Anschaffungszeitpunkt im Begünstigungszeitraum und die Zugehörigkeit zum beweglichen Anlagevermögen.
Kann ich für jedes Wirtschaftsgut eine andere Methode wählen?
Ja, die Wahl wird je Wirtschaftsgut getroffen. Ein Betrieb kann die neue Fertigungslinie degressiv und den gleichzeitig angeschafften Firmenwagen linear abschreiben. Innerhalb eines Wirtschaftsguts gilt aber: einmal degressiv gewählt, ist nur noch der Wechsel zu linear möglich.
Was passiert bei Anschaffungen ab 2028?
Nach aktueller Rechtslage läuft die degressive AfA für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2027 aus. Ob der Gesetzgeber verlängert, ist offen — frühere degressive Phasen wurden teils verlängert, teils ersatzlos beendet. Wer eine größere Investition ohnehin plant, sollte den Begünstigungszeitraum im Blick behalten, Investitionen aber nicht allein der Steuer wegen vorziehen.