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Stiftungsregister erst 2028: Was für Stiftungen bis dahin gilt
Das bundesweite Stiftungsregister sollte am 1. Januar 2026 starten. Der Gesetzgeber hat den Termin im Dezember 2025 auf den 1. Januar 2028 verschoben. Was das für rechtsfähige Stiftungen bedeutet, welche Fristen jetzt gelten und warum Treuhandstiftungen ohnehin außen vor bleiben.