Abweisung mangels Masse: Folgen für GmbH, Chefs und Gläubiger
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, endet die Sache nicht, sie beginnt erst: Die GmbH ist aufgelöst, der Geschäftsführer gerät in den Fokus, und Gläubiger stehen ohne Verwalter da. Was § 26 InsO auslöst und welche Handlungswege bleiben.