Steuern senken mit Geld, das man noch gar nicht ausgegeben hat — kaum ein Instrument des deutschen Steuerrechts klingt zu schön, um wahr zu sein, und ist doch völlig legal: der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG. Er erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten einer geplanten Anschaffung schon Jahre vor dem Kauf gewinnmindernd abzuziehen. Richtig eingesetzt, verschafft er Liquidität genau dann, wenn sie für die Investition gebraucht wird. Falsch eingesetzt, endet er in rückwirkenden Steuerbescheiden samt Zinsen.
Das Prinzip: Abschreibung vorziehen
Normalerweise wirkt eine Investition steuerlich erst ab der Anschaffung — verteilt über die Abschreibungsdauer. Der IAB dreht die Reihenfolge um: Wer in den nächsten drei Wirtschaftsjahren ein bewegliches Wirtschaftsgut anschaffen will, darf bereits im Planungsjahr bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten vom Gewinn abziehen. Die Steuerersparnis tritt sofort ein; im Jahr des Kaufs wird der Abzugsbetrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet und kann durch eine Herabsetzung der Anschaffungskosten neutralisiert werden — die spätere Abschreibung fällt entsprechend geringer aus.
Wirtschaftlich ist der IAB damit vor allem ein Steuerstundungs- und Glättungsinstrument: Er verlagert Steuerlast aus guten Jahren in die Zukunft und kann Progressionsspitzen kappen.

Voraussetzungen und Grenzen
Kompakt
- Abzug: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- Gewinngrenze: max. 200.000 Euro Gewinn im Abzugsjahr — rechtsformunabhängig
- Begünstigt: abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, auch gebrauchte
- Nutzung: mindestens 90 % betrieblich oder Vermietung; Investitionsfrist drei Wirtschaftsjahre
- Obergrenze: 200.000 Euro Summe aller aktiven Abzugsbeträge je Betrieb
Anspruchsberechtigt sind Betriebe mit höchstens 200.000 Euro Gewinn im Abzugsjahr — die Grenze gilt einheitlich für Bilanzierer und Einnahmenüberschussrechner, für Gewerbetreibende wie Freiberufler. Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung, Hardware — auch gebraucht. Selbst Aufdach-Photovoltaikanlagen zählen als Betriebsvorrichtung regelmäßig dazu; wie sich der IAB dort mit weiteren Vergünstigungen kombinieren lässt, zeigt der Beitrag zur steuerlichen Förderung von Photovoltaik im Betrieb. Nicht begünstigt sind Immobilien, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software-Lizenzen im steuerlichen Sinne und Wirtschaftsgüter, die überwiegend privat genutzt werden: Das Gut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt oder vermietet werden. Gerade beim Pkw ist das die kritische Hürde — die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel spricht regelmäßig gegen die fast ausschließliche betriebliche Nutzung, sodass hier meist nur das Fahrtenbuch den IAB rettet.
Zusammenspiel mit der Sonderabschreibung
Der zweite Baustein des § 7g ist die Sonderabschreibung: Für Anschaffungen seit 2024 dürfen zusätzlich zur regulären Abschreibung bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren frei verteilt abgeschrieben werden — Voraussetzung ist wiederum die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr vor der Anschaffung. In Kombination entfaltet das Duo erhebliche Wirkung: IAB von 50 Prozent im Planungsjahr, Herabsetzung der Bemessungsgrundlage beim Kauf, darauf 40 Prozent Sonderabschreibung plus reguläre AfA — ein großer Teil der Investition ist steuerlich verbraucht, bevor die Maschine ihr zweites Betriebsjahr erreicht.
Wenn die Investition ausbleibt
Die Kehrseite: Wird innerhalb der drei Wirtschaftsjahre nicht investiert — oder erfüllt das angeschaffte Gut die Nutzungsvoraussetzungen nicht —, macht das Finanzamt den Abzug rückgängig, und zwar rückwirkend im ursprünglichen Abzugsjahr (§ 7g Abs. 3, 4 EStG). Der alte Steuerbescheid wird geändert, die Nachzahlung nach § 233a AO verzinst: 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr, beginnend 15 Monate nach Ablauf des Abzugsjahres. Wer einen IAB nur „auf Verdacht“ bildet, kauft sich damit ein kalkulierbares, aber reales Risiko ein. Immerhin: Ein konkreter Investitionsplan oder eine Bestellung muss bei Bildung nicht nachgewiesen werden; die Absicht genügt.
Gestaltungsbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1 — Freiberuflerin mit Gewinnspitze: Eine IT-Beraterin (Einnahmenüberschussrechnung) erzielt 2026 einen außergewöhnlich guten Gewinn von 140.000 Euro und plant für 2028 Servertechnik und Büroausstattung für 40.000 Euro. Ein IAB von 20.000 Euro drückt den Gewinn auf 120.000 Euro — bei ihrem Spitzensteuersatz eine sofortige Entlastung von rund 8.000 bis 9.000 Euro, die als Liquidität für die Anschaffung bereitsteht.
Beispiel 2 — Handwerksbetrieb vor dem Maschinenkauf: Ein Metallbaubetrieb (Gewinn 180.000 Euro) plant eine Abkantpresse für 120.000 Euro. IAB 2026: 60.000 Euro. Beim Kauf 2027 wird der Betrag hinzugerechnet und die Bemessungsgrundlage auf 60.000 Euro herabgesetzt; darauf 40 Prozent Sonderabschreibung (24.000 Euro) plus lineare AfA. Ergebnis: Über 80 Prozent der Investition sind binnen zwei Jahren steuerwirksam.
Beispiel 3 — Glättung vor Rechtsformwechsel: Wer mittelfristig größere Strukturentscheidungen plant, sollte den IAB in die Gesamtstrategie einbetten — etwa im Zusammenspiel mit der Besteuerung der GmbH, denn der Abzugsbetrag ist betriebsbezogen und übersteht nicht jede Umstrukturierung unbeschadet. Hier gehört der Steuerberater früh an den Tisch.
Häufige Fragen zum Investitionsabzugsbetrag
Gilt der IAB auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?
Ja. Seit der Reform des § 7g EStG sind ausdrücklich auch gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter begünstigt — der gebrauchte Transporter ist also genauso IAB-fähig wie der fabrikneue.
Kann ich den IAB auch nachträglich, etwa in der Betriebsprüfung, geltend machen?
Grundsätzlich kann ein IAB bis zur Bestandskraft des Bescheids beansprucht werden. Die nachträgliche Bildung allein zur Kompensation von Mehrergebnissen einer Betriebsprüfung hat die Rechtsprechung jedoch eingeschränkt: Für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut scheidet sie aus. Verlassen sollte man sich auf diese Reserve daher nicht.
Was passiert mit dem IAB bei Betriebsaufgabe oder -verkauf?
Noch nicht verbrauchte Abzugsbeträge werden rückgängig gemacht, mit den beschriebenen Zinsfolgen. Wer eine Betriebsaufgabe, einen Verkauf oder eine Einbringung plant, sollte offene Investitionsabzugsbeträge deshalb frühzeitig in die Planung einbeziehen.