Es gehört zu den hartnäckigsten Paradoxien des Wirtschaftslebens: Ausgerechnet Selbstständige, Handwerker und Freiberufler — Menschen, die täglich mit Zahlen umgehen — setzen ihren eigenen Preis häufig nach Gefühl. Man orientiert sich am Wettbewerber, am früheren Angestelltengehalt oder an dem, was der Kunde vermutlich zu zahlen bereit ist. Das Ergebnis ist systematische Selbstausbeutung: Der Betrieb läuft, die Auftragsbücher sind voll, und am Jahresende bleibt weniger übrig als beim früheren Arbeitgeber — ohne Urlaubsanspruch, ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, ohne bezahlte Krankheitstage. Der Ausweg ist keine Verhandlungstechnik, sondern eine Rechnung. Wer sie einmal sauber aufstellt, weiß auf den Euro genau, unter welchem Satz jede Stunde Arbeit ein Verlustgeschäft ist.

Der Denkfehler: Warum Bauchpreise ruinieren

Der klassische Fehler folgt immer demselben Muster: Als Angestellter verdiente jemand, sagen wir, 4.500 Euro brutto im Monat — bei rund 160 Arbeitsstunden also etwa 28 Euro pro Stunde. Als Selbstständiger setzt er 60 Euro an und fühlt sich großzügig kalkuliert. Tatsächlich hat er drei Posten vergessen. Erstens die Arbeitgeberkosten, die vorher unsichtbar waren: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, bezahlter Urlaub, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zweitens die Betriebskosten, die es im Angestelltenverhältnis nicht gab: Büro oder Werkstatt, Fahrzeug, Versicherungen, Software, Werkzeug, Steuerberater. Drittens — und das wiegt am schwersten — die unproduktiven Stunden: Niemand fakturiert 160 Stunden im Monat. Akquise, Angebote, Buchhaltung, Fahrten, Weiterbildung und Leerlauf fressen je nach Branche 30 bis 50 Prozent der Arbeitszeit.

Die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten des Statistischen Bundesamts zeigt seit Jahren dasselbe Bild: Auf jeden Euro Bruttolohn kommen erhebliche Lohnnebenkosten obendrauf. Wer als Selbstständiger nur sein Wunschgehalt durch die Kalenderstunden teilt, kalkuliert also strukturell unter den eigenen Kosten — und subventioniert seine Kunden aus der eigenen Altersvorsorge.

Freiberuflerin arbeitet konzentriert am Laptop in ihrem hellen Homeoffice.
Akquise, Verwaltung, Weiterbildung: Ein großer Teil der Arbeitszeit ist nicht fakturierbar — und muss trotzdem bezahlt werden. Foto: RTB

Schritt 1: Die vollständige Kostenbasis

Die Kalkulation beginnt mit einer Jahresrechnung, nicht mit einer Stundenrechnung. Erster Block ist der kalkulatorische Unternehmerlohn: das Bruttogehalt, das die eigene Arbeit auf dem Markt wert wäre — orientiert an vergleichbaren Angestelltenpositionen, nicht am Minimum zum Überleben. Darauf kommen die Posten, die ein Arbeitgeber sonst trägt: Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe, Altersvorsorge (als Ersatz für den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung), Berufsunfähigkeits- und Unfallabsicherung. Als grobe Richtschnur: Auf das Zielbrutto gehören 25 bis 30 Prozent Aufschlag für die soziale Absicherung.

Zweiter Block sind die Gemeinkosten des Betriebs: Miete und Nebenkosten für Büro, Werkstatt oder Lager; Fahrzeugkosten inklusive Abschreibung; Maschinen, Werkzeuge und IT samt Ersatzbeschaffung; betriebliche Versicherungen und Beiträge (Betriebshaftpflicht, Berufsgenossenschaft, Kammer); Kommunikation, Software-Lizenzen, Marketing; Steuerberatung und Buchhaltung. Wer Mitarbeiter beschäftigt, rechnet deren Vollkosten ein — auch geringfügig Beschäftigte kosten mehr als den reinen Stundenlohn, wie unser Beitrag zu Minijob und Midijob aus Arbeitgebersicht zeigt. Dritter Block sind Abschreibungen und Rücklagen: Die Maschine, die in fünf Jahren ersetzt werden muss, verdient ihr Ersatzgeld ab heute — in jedem einzelnen Stundensatz.

Servicetechniker entlädt Werkzeug aus einem Transporter vor einem Wohnhaus.
Fahrzeiten, Fahrzeugkosten, Ausfallzeiten: In den Stundenverrechnungssatz gehört der ganze Betrieb, nicht nur die Arbeitsstunde. Foto: RTB

Schritt 2: Die ehrliche Stundenrechnung

Der zweite Schritt ist die Ermittlung der tatsächlich verrechenbaren Stunden — und hier scheitern die meisten Kalkulationen. Die Rechnung beginnt mit dem Kalender: 365 Tage minus Wochenenden ergeben rund 250 Arbeitstage. Davon gehen ab: 25 bis 30 Tage Urlaub, gesetzliche Feiertage, ein realistischer Krankheitspuffer von 5 bis 10 Tagen, Weiterbildungstage. Übrig bleiben etwa 200 bis 210 Anwesenheitstage — also grob 1.600 bis 1.700 Anwesenheitsstunden bei einem Acht-Stunden-Tag.

Doch Anwesenheit ist nicht Fakturierbarkeit. Akquise und Angebotserstellung, Rechnungswesen und Verwaltung, Fahrzeiten, Reklamationsbearbeitung und schlichter Leerlauf zwischen Aufträgen reduzieren die verrechenbare Zeit weiter. Realistische Produktivitätsquoten liegen je nach Geschäftsmodell zwischen 55 und 75 Prozent — bei beratungsintensiven Einzelkämpfern eher darunter. Aus 1.650 Anwesenheitsstunden werden so schnell nur 1.100 bis 1.300 fakturierbare Stunden im Jahr. Diese Zahl — nicht die Kalenderstunden — ist der Teiler der gesamten Kalkulation. Wer sie zu optimistisch ansetzt, baut den Fehler in jede einzelne Rechnung ein.

Nicht die Stunde beim Kunden muss bezahlt werden, sondern das Jahr des Betriebs — die Stunde ist nur das Vehikel.

Dienstleister und Kundin besprechen ruhig ein Angebot am Tisch.
Wer seine Kalkulation kennt, verhandelt anders: über Leistung und Umfang statt über den Satz. Foto: RTB

Schritt 3: Wagnis, Gewinn und der fertige Satz

Auf die Kostendeckung gehören zwei Zuschläge, die keine Kür sind, sondern betriebswirtschaftliche Pflicht. Das Wagnis deckt kalkulierbare Risiken ab: Forderungsausfälle, Gewährleistung und Nacharbeit, Preisschwankungen beim Material, Auftragslücken. Üblich sind je nach Branche 3 bis 8 Prozent. Der Gewinn ist die Verzinsung des unternehmerischen Risikos und die Quelle für Investitionen und Wachstum — ein Zuschlag von 5 bis 15 Prozent ist seriös, kein Luxus. Ein Betrieb, der nur seine Kosten verdient, hat kein Polster für das nächste schlechte Jahr.

Die Beispielrechnung: Ein Einzelunternehmer setzt 60.000 Euro Unternehmerlohn an, plus 17.000 Euro soziale Absicherung, plus 28.000 Euro Gemeinkosten — Jahreskosten 105.000 Euro. Mit 5 Prozent Wagnis und 10 Prozent Gewinn ergibt sich ein Zielumsatz von rund 121.000 Euro. Bei 1.200 fakturierbaren Stunden liegt der notwendige Netto-Stundensatz bei rund 100 Euro — mehr als das Dreifache des früheren Bruttostundenlohns von 28 Euro. Genau diese Diskrepanz erklärt, warum sich so viele Dienstleister zu billig verkaufen: Sie vergleichen ihren Satz mit einem Gehalt, nicht mit einem Betrieb. Hinzu kommt die Umsatzsteuer, die auf den Nettosatz aufgeschlagen wird und nie als eigenes Geld betrachtet werden darf — die teuersten Fehler in diesem Bereich haben wir im Beitrag zu den Umsatzsteuer-Fehlern von Unternehmern zusammengetragen.

Den Satz durchsetzen: Kommunikation und Kontrolle

Die beste Kalkulation nützt nichts, wenn sie am Markt nicht durchgesetzt wird. Drei Prinzipien helfen. Erstens: Über Leistung sprechen, nicht über Stunden. Wo möglich, sind Pauschal- und Projektpreise dem offenen Stundensatz überlegen — sie verlagern das Gespräch vom Preis pro Stunde auf den Wert des Ergebnisses. Zweitens: Nicht jeden Auftrag annehmen. Ein Auftrag unter Vollkosten ist kein Umsatz, sondern ein Verlust mit Arbeitsaufwand; die verbreitete Hoffnung auf den lukrativen Folgeauftrag erfüllt sich statistisch selten, weil Billigkunden Billigkunden bleiben. Drittens: Nachkalkulieren. Wer nach Projektabschluss die tatsächlichen Stunden gegen die kalkulierten stellt, erkennt schleichende Untervergütung — und hat zugleich die saubere Stundendokumentation, die auch bei einer Betriebsprüfung Gold wert ist.

Und die Konkurrenz, die angeblich billiger ist? Häufig kalkuliert sie schlicht falsch — und verschwindet nach wenigen Jahren vom Markt. Preisuntergrenzen, die dauerhaft unter den Vollkosten seriöser Anbieter liegen, sind kein Marktpreis, sondern ein Countdown. Wer dagegen seine Zahlen kennt, kann gezielt entscheiden, wann ein strategischer Nachlass sinnvoll ist — und wann ein freundliches Nein die profitabelste Antwort ist. Weitere Beiträge zu Kalkulation und Unternehmensfinanzen sammelt unser Ressort Finanzen.

Häufige Fragen

Wie viele fakturierbare Stunden pro Jahr sind realistisch?

Für Einzelunternehmer meist 1.100 bis 1.400 Stunden. Von rund 250 Arbeitstagen gehen Urlaub, Feiertage, Krankheit und Weiterbildung ab; von der verbleibenden Anwesenheitszeit sind je nach Geschäftsmodell nur 55 bis 75 Prozent verrechenbar. Wer mit 1.800 oder mehr Stunden kalkuliert, plant die eigene Überlastung ein.

Muss ich mich am Stundensatz der Konkurrenz orientieren?

Nur als Plausibilitätscheck, nicht als Kalkulationsgrundlage. Der eigene Satz ergibt sich aus den eigenen Kosten und Zielen. Liegt der Marktpreis dauerhaft darunter, stimmt entweder die eigene Kostenstruktur nicht — oder das Geschäftsmodell braucht eine andere Positionierung, etwa über Spezialisierung.

Gehört der Gewinn wirklich in den Stundensatz? Ich zahle mir doch schon ein Gehalt.

Ja. Der Unternehmerlohn bezahlt die Arbeitsleistung, der Gewinn das unternehmerische Risiko und die Zukunft des Betriebs: Investitionen, Rücklagen, schwache Jahre. Ein Betrieb ohne Gewinnzuschlag ist bei der ersten größeren Störung zahlungsunfähig.

Wie erhöhe ich einen zu niedrigen Satz bei Bestandskunden?

Schrittweise, angekündigt und begründet — idealerweise zum Jahreswechsel oder Projektstart, mit Vorlauf von zwei bis drei Monaten. Erfahrungsgemäß akzeptiert die große Mehrheit der Kunden moderate Erhöhungen; wer bei einer sachlich begründeten Anpassung abspringt, war meist ohnehin ein Verlustkunde.