Der Dachdeckermeister, der mit 66 noch zwei Tage die Woche Lehrlinge anleitet. Die Bilanzbuchhalterin, die den Jahresabschluss weiter betreut, weil ihre Nachfolge noch eingearbeitet wird. Solche Konstellationen gibt es in deutschen Betrieben zu Zehntausenden — bisher wurden sie steuerlich behandelt wie jedes andere Arbeitsverhältnis. Seit dem 1. Januar gilt etwas anderes: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, erhält bis zu 2.000 Euro Monatslohn lohnsteuerfrei. Die Bundesregierung nennt das Modell Aktivrente. Es ist der bislang deutlichste Versuch, Arbeit im Rentenalter finanziell attraktiver zu machen.
Das Prinzip: 2.000 Euro im Monat ohne Lohnsteuer
Die Aktivrente ist kein neues Rentenmodell, sondern ein Steuerfreibetrag im Einkommensteuergesetz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI überschritten haben und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, müssen auf ihren Arbeitslohn bis zu einer Grenze von 2.000 Euro monatlich keine Lohnsteuer zahlen. Aufs Jahr gerechnet können so bis zu 24.000 Euro steuerfrei bleiben — zusätzlich zur Rente, die weiterhin nach den üblichen Regeln besteuert wird.
Der Freibetrag wird direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigt; eine gesonderte Beantragung beim Finanzamt ist nicht nötig. Verdient jemand mehr als 2.000 Euro, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente selbst existieren ohnehin nicht mehr: Sie wurden für Altersrenten bereits Anfang 2023 vollständig abgeschafft. Neu ist allein die steuerliche Privilegierung der Arbeit im Rentenalter.

Wer profitiert — und wer nicht
Die Abgrenzung ist enger, als der Name vermuten lässt. Begünstigt ist nur, wer erstens die Regelaltersgrenze tatsächlich erreicht hat — für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, etwa die Rente nach 45 Beitragsjahren, fällt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht unter die Regelung. Zweitens muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Minijobs sind ausgenommen — sie sind über die Pauschalbesteuerung ohnehin weitgehend steuerfrei gestellt, wie unser Überblick zu Minijob und Midijob zeigt. Drittens gilt der Freibetrag nur für Arbeitslohn: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende gehen leer aus — einer der meistkritisierten Punkte des Gesetzes.
Was vom Brutto tatsächlich übrig bleibt
Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiter fällig, der Arbeitgeber zahlt zudem seine Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer möchte, kann durch eigene Rentenbeiträge sogar noch Rentenpunkte sammeln und seine laufende Rente Jahr für Jahr erhöhen — eine Option, die seit dem Flexirentengesetz besteht und in der Beratungspraxis häufig übersehen wird.
Zweite Einschränkung: der Progressionsvorbehalt. Der steuerfreie Arbeitslohn wird bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige Einkommen — also vor allem die Rente — mitgerechnet. Wer eine hohe Rente bezieht und zusätzlich den vollen Aktivrentenbetrag ausschöpft, zahlt auf die Rente deshalb etwas mehr Steuern als ohne den Zuverdienst. Unterm Strich bleibt der Vorteil erheblich, er fällt aber geringer aus, als die Schlagzeile „2.000 Euro steuerfrei“ suggeriert. Eine überschlägige Rechnung: Bei einem Rentner mit 1.800 Euro Bruttorente und einem Zuverdienst von 2.000 Euro monatlich verbleiben nach Sozialabgaben und Progressionseffekt typischerweise deutlich über 1.600 Euro zusätzlich im Monat — spürbar mehr, als dieselbe Tätigkeit vor 2026 netto einbrachte.
Was Arbeitgeber bei der Weiterbeschäftigung regeln müssen
Für Betriebe ist die Aktivrente vor allem ein Instrument der Personalbindung. Viele Arbeitsverträge enden automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze — soll darüber hinaus weitergearbeitet werden, braucht es eine ausdrückliche Vereinbarung. § 41 SGB VI erlaubt es, den Beendigungszeitpunkt einvernehmlich hinauszuschieben, auch mehrfach; das gilt als rechtssicherer Weg, ohne dass die strengen Regeln der sachgrundlosen Befristung greifen. Alternativ kann ein neuer Vertrag geschlossen werden, dann allerdings mit den üblichen befristungsrechtlichen Risiken.
In der Lohnabrechnung muss die Software den Freibetrag korrekt abbilden: Der Arbeitgeber prüft anhand des Geburtsdatums, ob die Regelaltersgrenze überschritten ist, und stellt den Lohn bis 2.000 Euro von der Lohnsteuer frei. Sozialversicherungsrechtlich ändert sich wenig — Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze sind in der Arbeitslosenversicherung beitragsfrei, in der Rentenversicherung nur auf eigenen Wunsch beitragspflichtig. Wer ausscheidende Fachkräfte halten will, sollte das Thema aktiv ansprechen: In Branchen mit dünner Bewerberdecke ist die Weiterbeschäftigung Erfahrener oft die schnellste Antwort auf offene Stellen, wie unsere Analyse zu Strategien gegen den Fachkräftemangel zeigt.
Warum Ökonomen am Arbeitsmarkteffekt zweifeln
Ob die Aktivrente tatsächlich mehr Menschen in Arbeit hält, ist umstritten. Schon heute arbeitet ein wachsender Teil der Älteren: Nach Daten der amtlichen Statistik ist gut jeder Achte zwischen 65 und 74 Jahren erwerbstätig, Tendenz seit Jahren steigend. Ein erheblicher Teil dieser Menschen hätte auch ohne Steuervorteil weitergearbeitet — sie nehmen die Entlastung schlicht mit. Ökonomen sprechen von Mitnahmeeffekten und verweisen darauf, dass die erwarteten Steuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr zunächst sicher sind, der Beschäftigungszuwachs dagegen nicht.
Die Aktivrente belohnt zuverlässig diejenigen, die ohnehin weiterarbeiten wollten. Ob sie zusätzliche Arbeitsstunden schafft, entscheidet sich nicht am Steuersatz, sondern an Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Wertschätzung im Betrieb.
Hinzu kommt die Gerechtigkeitsfrage: Ein 66-jähriger Angestellter zahlt auf 2.000 Euro keine Lohnsteuer, seine 63-jährige Kollegin am selben Schreibtisch den vollen Tarif — ebenso der selbstständige Handwerker nebenan. Befürworter halten dagegen, dass ein klares, einfaches Signal wichtiger sei als Verteilungssymmetrie, und verweisen auf Schweden, wo niedrigere Abgaben auf Arbeit im Alter mit einer deutlich höheren Erwerbsquote Älterer einhergehen. Gesichert ist: Die demografische Lücke, die die Babyboomer auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen, wird die Aktivrente allein nicht füllen. Sie ist ein Baustein — mehr Beiträge zur Arbeitsmarktpolitik finden Sie in unserem Ressort Arbeit & Karriere.