Wer ein Unternehmen aus der Krise kauft, erwirbt Chancen zum Abschlag — und Risiken, die im gesunden Mittelstand kaum eine Rolle spielen. Distressed M&A folgt eigenen Regeln: Die Zeit ist knapp, die Datenlage lückenhaft, und je nach Erwerbszeitpunkt haftet der Käufer für Altverbindlichkeiten, von denen er nichts wusste. Gleichzeitig eröffnet gerade das eröffnete Insolvenzverfahren Gestaltungsmöglichkeiten, die außerhalb der Insolvenz undenkbar wären. Dieser Beitrag führt Kaufinteressenten durch die drei Erwerbsfenster, die verkürzte Due Diligence, die zentralen Haftungsfragen und die Preisfindung.

Drei Erwerbsfenster: vor, im vorläufigen und im eröffneten Verfahren

Der Erwerb eines Krisenunternehmens kann zu drei Zeitpunkten stattfinden, die sich rechtlich fundamental unterscheiden. Vor dem Insolvenzantrag ist der Kauf ein gewöhnlicher Unternehmenskauf — mit dem entscheidenden Unterschied, dass spätere Insolvenzverwalter die Transaktion nach den §§ 129 ff. InsO anfechten können, wenn sie Gläubiger benachteiligt. Wird das Unternehmen unter Wert verkauft oder fließt der Kaufpreis an Gesellschafter statt in die Masse, droht die Rückabwicklung noch Jahre später.

Im vorläufigen Verfahren, also zwischen Antrag und Eröffnung, führt meist ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Aufsicht. Verkäufe in dieser Phase sind möglich, aber heikel: Der vorläufige Verwalter hat oft noch keine Verfügungsbefugnis, und das Gericht muss mitwirken. In der Praxis dient diese Phase vor allem der Anbahnung — der eigentliche Vollzug erfolgt nach Eröffnung.

Im eröffneten Verfahren verkauft der Insolvenzverwalter, üblicherweise im Wege der übertragenden Sanierung als Asset Deal: Der Erwerber kauft Maschinen, Vorräte, Kundenbeziehungen und Verträge aus der Masse heraus, während die Verbindlichkeiten beim insolventen Rechtsträger zurückbleiben. Wie das Verfahren bis dahin abläuft, beschreibt unser Überblick zur Regelinsolvenz für Unternehmen.

Prüfungsteam bei der Due Diligence im Datenraum
Due Diligence im Krisenfall: Wochen statt Monate — Fokus auf das Wesentliche. Foto: RTB

Due Diligence unter Zeitdruck

In der Krise ist die Prüfungszeit der knappste Faktor. Während eine klassische Due Diligence Monate dauern kann, stehen bei Distressed-Transaktionen oft nur zwei bis vier Wochen zur Verfügung — das Unternehmen verliert täglich Liquidität, Kunden und Mitarbeiter. Erfahrene Erwerber konzentrieren sich deshalb auf die wertkritischen Punkte: Wie lange reicht die Liquidität? Welche Aufträge und Kundenbeziehungen sind belastbar, welche kündbar? Bestehen Change-of-Control-Klauseln in Schlüsselverträgen, die bei einem Eigentümerwechsel Sonderkündigungsrechte auslösen?

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die stillen Lasten: Pensionsverpflichtungen, Gewährleistungsrisiken aus laufenden Projekten, Umweltaltlasten bei Betriebsgrundstücken und Rückstände bei Sozialversicherung und Finanzamt. Ebenso wichtig ist der Blick auf das Management: Hat die Geschäftsführung die Krise verschleppt, drohen Anfechtungen und Rückforderungen, die auch die Datenbasis des Verkaufsprozesses infrage stellen. Welche persönlichen Risiken Organe in dieser Phase tragen, zeigt der Beitrag zur Geschäftsführerhaftung in der Krise.

Wo die Zeit für eine vollständige Prüfung fehlt, verlagern Käufer Risiken in den Vertrag: über Kaufpreiseinbehalte, Earn-out-Komponenten und eng gefasste Garantien. Beim Kauf vom Insolvenzverwalter ist dieser Weg allerdings begrenzt — Verwalter geben regelmäßig nur minimale Garantien ab, weil die Masse spätere Ansprüche nicht bedienen soll.

Investor besichtigt die Produktionshalle eines Krisenunternehmens
Beim Asset Deal aus der Insolvenz erwirbt der Käufer Maschinen, Aufträge und Belegschaft — nicht die Altschulden. Foto: RTB

Haftungsrisiken beim Krisenkauf

Drei Haftungstatbestände prägen jede Distressed-Transaktion. Erstens § 25 HGB: Wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet grundsätzlich für alle im Betrieb begründeten Altverbindlichkeiten. Beim Kauf außerhalb der Insolvenz lässt sich das nur durch eine abweichende Firmierung oder eine eingetragene und bekannt gemachte Haftungsausschlussvereinbarung vermeiden. Zweitens § 75 AO: Der Erwerber eines Unternehmens haftet für Betriebssteuern des Vorjahres — eine Haftung, die beim Erwerb aus der Insolvenzmasse ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Drittens § 613a BGB: Beim Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über; Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam. Diese Vorschrift gilt auch in der Insolvenz — die Rechtsprechung mildert sie dort jedoch erheblich ab: Der Erwerber haftet nicht für Ansprüche, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, insbesondere nicht für rückständige Löhne und erdiente Pensionsanwartschaften. Zudem lassen sich Personalanpassungen über Erwerberkonzepte und Transfergesellschaften strukturieren, bevor der Betrieb übergeht.

Der Kauf aus dem eröffneten Verfahren tauscht Anfechtungs- und Altschuldenrisiken gegen einen klaren Schnitt — das macht ihn für Erwerber so attraktiv.

Verhandlung über Kaufpreis und Vertragsklauseln
Preisfindung in der Krise: Liquidationswert als Untergrenze, Fortführungswert als Referenz. Foto: RTB

Warum der Kauf aus dem eröffneten Verfahren oft am sichersten ist

Aus Erwerbersicht bündelt das eröffnete Verfahren mehrere Vorteile. Die Haftung nach § 25 HGB und § 75 AO entfällt kraft Gesetzes beziehungsweise gefestigter Rechtsprechung. Die Anfechtungsgefahr besteht nicht, weil der Verwalter selbst verkauft und die Gläubigerorgane zustimmen. Die Haftung aus § 613a BGB ist auf die Zeit nach Verfahrenseröffnung begrenzt. Und der Verwalter kann sich von belastenden Verträgen — etwa überteuerten Miet- oder Lieferverträgen — nach den §§ 103 ff. InsO lösen, sodass der Erwerber ein bereinigtes Unternehmen übernimmt.

Der Preis dafür ist Transparenzverlust auf der Gegenseite: Der Verwalter verkauft, wie besichtigt, mit minimalen Garantien und häufig im Bieterverfahren unter Konkurrenzdruck. Bedeutsame Verkäufe bedürfen der Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung; eine Veräußerung an nahestehende Personen oder unter Wert kann dort scheitern. Welche Rechte die Gläubiger dabei haben, erläutert der Beitrag zur Gläubigerversammlung. Erwerber sollten den Zeitplan des Verfahrens kennen: Zwischen Berichtstermin und Zuschlag entscheidet oft die Fähigkeit, Finanzierung und Konzept schneller vorzulegen als die Konkurrenz.

Preisfindung und Verhandlung

Die Bewertung eines Krisenunternehmens folgt anderen Ankern als die klassische Multiplikator-Logik. Untergrenze ist der Liquidationswert — also das, was eine Zerschlagung der Vermögenswerte abzüglich Abwicklungskosten erbrächte. Unter diesem Wert darf ein Verwalter regelmäßig nicht verkaufen, ohne sich selbst Haftungsfragen auszusetzen. Obergrenze ist der Fortführungswert aus Sicht des Erwerbers: der Barwert der künftigen Erträge nach Sanierung, abzüglich der Sanierungskosten, die der Käufer selbst tragen muss — Investitionen, Restrukturierungsaufwand, Verlustfinanzierung der ersten Jahre.

In der Verhandlung zählen neben dem Preis die weichen Faktoren: Übernahmequote der Belegschaft, Fortführung des Standorts, Bedienung von Lieferanten. Verwalter und Gläubigerausschuss wägen das Gesamtpaket — ein nominal niedrigeres Gebot mit sicherer Finanzierung und Arbeitsplatzgarantie kann ein höheres, aber unsicheres Angebot schlagen. Käufer sollten Finanzierungsnachweise früh beibringen und Bedingungen im Kaufvertrag minimieren: Jede aufschiebende Bedingung schwächt die Position im Bieterverfahren. Weitere Beiträge zu Sanierung und Verfahren bündelt unser Ressort Insolvenz & Sanierung.

Haeufige Fragen

Übernehme ich beim Kauf aus der Insolvenz die Schulden des Unternehmens?

Beim Asset Deal aus dem eröffneten Verfahren grundsätzlich nein: Die Verbindlichkeiten bleiben beim insolventen Rechtsträger. Die Haftung nach § 25 HGB und § 75 AO greift beim Erwerb vom Insolvenzverwalter nicht. Übernommen werden aber die nach Verfahrenseröffnung entstandenen Ansprüche der übergehenden Arbeitnehmer.

Kann ich Mitarbeiter beim Kauf aus der Insolvenz abbauen?

§ 613a BGB gilt auch hier: Die Arbeitsverhältnisse gehen über, Kündigungen allein wegen des Übergangs sind unwirksam. Zulässig sind aber Kündigungen aus dringenden betrieblichen Gründen auf Basis eines Erwerberkonzepts sowie Lösungen über Transfergesellschaften vor dem Übergang.

Wie lange dauert eine Distressed-Transaktion?

Deutlich kürzer als klassische M&A-Prozesse: Vom ersten Kontakt bis zur Unterschrift vergehen oft nur sechs bis zwölf Wochen, die Due Diligence ist auf zwei bis vier Wochen komprimiert. Der Vollzug erfolgt beim Kauf vom Verwalter häufig unmittelbar nach Zustimmung der Gläubigerorgane.

Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal in der Krise?

Beim Share Deal kauft der Erwerber die Anteile und damit den Rechtsträger samt aller bekannten und unbekannten Verbindlichkeiten — in der Krise meist nur mit Sanierungsplan sinnvoll. Beim Asset Deal erwirbt er ausgewählte Vermögenswerte und Verträge; Altschulden bleiben zurück. In der Insolvenz ist der Asset Deal als übertragende Sanierung der Regelfall.