In der Unternehmenskrise stehen sich zwei Lager gegenüber, die einander brauchen und misstrauen: Die Banken sollen Kredite verlängern oder frisches Geld geben, glauben aber nicht mehr an die Steuerungsfähigkeit der Gesellschafter. Die Gesellschafter wollen ihr Unternehmen behalten, können aber keine werthaltigen Sicherheiten mehr bieten. Die doppelnützige Treuhand löst dieses Patt mit einem Kunstgriff: Die Gesellschaftsanteile wandern auf einen neutralen Treuhänder, der sie zugleich für beide Seiten hält – „doppelnützig“ eben.

Das Prinzip: Ein Treuhänder, zwei Interessen

Bei der klassischen Sicherungstreuhand dient das Treugut allein dem Sicherungsinteresse des Gläubigers. Die doppelnützige Treuhand kombiniert dagegen zwei Zweckrichtungen: Gegenüber den finanzierenden Banken sichert der Treuhänder deren Ansprüche – scheitert die Sanierung, verwertet er die Anteile und bedient aus dem Erlös die Kredite. Gegenüber dem Unternehmen und den Altgesellschaftern verfolgt er den Sanierungszweck: Er soll die Restrukturierung begleiten, Stabilität in der Gesellschafterstellung schaffen und die Anteile nach erfolgreicher Sanierung zurückübertragen.

Rechtlich wird dazu meist eine Vollrechtstreuhand vereinbart: Die Altgesellschafter übertragen ihre Anteile – bei einer GmbH zwingend notariell nach § 15 GmbHG – auf den Treuhänder oder auf eine eigens gegründete Treuhandgesellschaft. Der Treuhandvertrag legt fest, unter welchen Bedingungen zurückübertragen und unter welchen verwertet wird.

Kompakt

  • Die doppelnützige Treuhand verbindet Sicherungszweck (für Kreditgeber) und Sanierungszweck (für das Unternehmen).
  • Gesellschaftsanteile werden auf einen neutralen Treuhänder übertragen – bei GmbH-Anteilen notariell.
  • Gelingt die Sanierung, erhalten die Altgesellschafter ihre Anteile zurück; scheitert sie, verwertet der Treuhänder.
  • Das Instrument ist gesetzlich nicht eigens geregelt und beruht vollständig auf der Vertragsgestaltung.
Eine Hand unterschreibt einen mehrseitigen Vertrag, daneben liegen Stempel und weitere Unterlagen.
Ein neutraler Treuhänder hält die Gesellschaftsanteile treuhänderisch, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Foto: RTB

Wann das Instrument zum Einsatz kommt

Typischer Auslöser ist eine Refinanzierungssituation: Kreditlinien laufen aus, Covenants sind gerissen, und die Banken machen ihre Zustimmung zu einem Sanierungskredit von zusätzlichen Sicherheiten und einem Wechsel der Kontrolle abhängig. Eine formelle Insolvenz will in dieser Lage meist niemand – sie vernichtet Vertrauen bei Kunden und Lieferanten und häufig auch Werte. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen, die das Statistische Bundesamt fortlaufend ausweist, zeigt zugleich, wie real das Alternativszenario ist.

Die Treuhandlösung bietet hier einen Mittelweg zwischen freier Sanierung und gerichtlichem Verfahren: Sie verschafft dem Unternehmen Zeit und Finanzierung, den Banken Kontrolle und Zugriff, und sie lässt sich – anders als ein Gesellschafterwechsel durch Verkauf – wieder rückgängig machen. Auch neben den Restrukturierungsinstrumenten des StaRUG behauptet sie sich in der Praxis, weil sie ohne öffentliches Verfahren auskommt. Für die Umsetzung mandatieren die Beteiligten in der Regel erfahrene Sanierungsberater, Kanzleien oder spezialisierte Treuhandgesellschaften — in Deutschland etwa die Quentin Treuhand GmbH.

Ablauf einer Sanierungstreuhand

  1. Sanierungsgutachten: Grundlage ist regelmäßig eine Fortführungsprognose oder ein Sanierungskonzept, das die Sanierungsfähigkeit bestätigt – ohne sie beteiligt sich keine Bank.
  2. Verhandlung des Treuhandvertrags: Banken, Gesellschafter und Treuhänder legen Sicherungs- und Sanierungszweck, Rückübertragungsbedingungen, Verwertungsfälle und Vergütung fest.
  3. Anteilsübertragung: Die Anteile gehen notariell auf den Treuhänder über; häufig wird eine Doppelstock-Struktur mit einer Treuhand-Holding gewählt.
  4. Sanierungsphase: Das Management setzt das Konzept um; der Treuhänder überwacht Meilensteine, übt die Gesellschafterrechte aus und berichtet an Banken und Altgesellschafter.
  5. Beendigung: Bei Erfolg werden die Anteile Zug um Zug gegen Rückführung der Kredite zurückübertragen. Bei Scheitern greift die Verwertungsklausel – meist ein strukturierter M&A-Prozess, dessen Erlös nach einem Wasserfall verteilt wird.

Die Beteiligten und ihre Rollen

Der Treuhänder ist die Schlüsselfigur. Er muss unabhängig sein, Erfahrung in Restrukturierungen mitbringen und das Vertrauen beider Lager genießen – üblich sind Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder spezialisierte Treuhandgesellschaften. Die Banken sichern über den Treuhandvertrag ihre Position, ohne selbst Gesellschafter zu werden – was ihnen auch regulatorisch entgegenkommt. Die Altgesellschafter verlieren vorübergehend die Kontrolle, behalten aber die Chance auf Rückübertragung. Das Management führt das operative Geschäft fort, berichtet aber faktisch an einen neuen Gesellschafter.

Die doppelnützige Treuhand funktioniert nur, wenn der Treuhänder beiden Seiten wehtun darf – sonst ist er nicht neutral, sondern nutzlos.

Chancen und Konfliktlinien

Der größte Vorteil des Modells liegt in seiner Diskretion und Reversibilität: Die Sanierung läuft ohne öffentliches Verfahren, Lieferanten und Kunden erfahren von der Konstruktion oft nichts, und die Eigentümer haben eine realistische Rückkehrperspektive. Zudem entschärft die Treuhand Blockaden im Gesellschafterkreis – zerstrittene Gesellschafterstämme können ein Sanierungskonzept nicht mehr per Stimmrecht torpedieren.

Die Konfliktlinien sind ebenso klar. Erstens: die Definition des Verwertungsfalls. Ist unscharf geregelt, wann die Sanierung als gescheitert gilt, drohen Streit und Haftungsrisiken für den Treuhänder. Zweitens: die Doppelrolle selbst. Der Treuhänder muss Sicherungs- und Sanierungsinteresse austarieren; bei der Verwertung schuldet er beiden Seiten die Suche nach dem besten Erlös. Drittens: die Insolvenzfestigkeit. Gerät das Unternehmen trotz Treuhand in die Insolvenz, prüfen Verwalter regelmäßig die Anfechtbarkeit der Konstruktion – handwerkliche Fehler bei Bestellung und Dokumentation rächen sich dann. Welche Pflichten den Treuhänder generell treffen, vertieft unser Beitrag zur Haftung des Treuhänders; die Grundzüge des gerichtlichen Verfahrens erklärt der Überblick zur Regelinsolvenz.